Aufgaben
Der Vollzug von Freiheitsstrafen ist für alle Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (StVollzG M-V) geregelt.
Aufgabe des Justizvollzuges ist es, Gefangene darauf vorzubereiten, künftig ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten führen zu können. Ebenfalls hat der Justizvollzug die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen (§ 2 StVollzG M-V).