Zuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz mit Teilanstalt Jugendanstalt und mit Teilanstalt Jugendarrest ist im Allgemeinen für folgende Bereiche zuständig:
Untersuchungshaft
- für männliche Personen, die zur Tatzeit das 21. Lebensjahr vollendet haben, aus dem Landgerichtsbezirk Neubrandenburg
- für weibliche Personen, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für alle Landgerichtsbezirke
- für weibliche und männliche junge Untersuchungshaftgefangene, die zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und die zum Zeitpunkt der Inhaftierung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für alle Landgerichtsbezirke
Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug
- bis zu drei Jahren an männlichen Verurteilten für den Landgerichtsbezirk Neubrandenburg
- bis zu vier Jahren für weibliche Verurteilte von einem Alter bis zu 28 Jahren, wenn keine Vorinhaftierungen erfolgt sind, für alle Landgerichtsbezirke
- bis zu zwei Jahren für weibliche Verurteilte von einem Alter bis zu 28 Jahren, wenn Vorinhaftierungen erfolgt sind, für alle Landgerichtsbezirke
Ersatzfreiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug
- für männliche Verurteilte für den Landgerichtsbezirk Neubrandenburg
- für weibliche Verurteilte bis zu einem Alter von 28 Jahren für alle Landgerichtsbezirke
Jugendstrafen
- Vollzug an männlichen und weiblichen Verurteilten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres für alle Landgerichtsbezirke
Offener Vollzug
- bei Freiheitsstrafen für männliche Verurteilte für den Landgerichtsbezirk Neubrandenburg
- bei Jugendstrafen für männliche Verurteilte für alle Landgerichtsbezirke
Mutter-Kind-Station
- die Unterbringung von Müttern mit Kindern gemäß § 14 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 27 Absatz 1 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Mutter-Kind- Einrichtung der Abteilung des offenen Vollzuges der Justizvollzugsanstalt Stralsund und in der Mutter-Kind-Einrichtung der Jugendanstalt Neustrelitz, Teilanstalt der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz
(Auf den Vollstreckungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen.)