Informationen für Selbststeller

 

Sie haben eine Ladung zum Strafantritt für die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erhalten. Stellen Sie sich freiwillig und pünktlich zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr. Bitte beachten Sie das beigelegte Merkblatt zur Ladung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns zu den Geschäftszeiten unter der Tel. 03981 2396 0  und lassen sich mit dem zuständigen Bearbeiter verbinden. Verfügen Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um die Anreise zu Ihrer zuständigen JVA zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen JVA oder bei der nächstgelegenen Polizeistation melden – dies gilt ebenfalls als Selbststellung.
Ihnen wird im Rahmen der Selbststellung zum Strafantritt ermöglicht, Ihre behördlichen Angelegenheiten (wie u.a. Abmeldung beim Jobcenter, Antrag auf Mietübernahme bei dem zuständigen Sozialamt – fehlende Unterlagen wie z.B. Haftbescheinigung können nachgereicht werden) im Vorfeld zu klären.
Achten Sie darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel stehen. So können Sie die nach dem Zugangsgespräch erfolgende Entscheidung, ob eine Unterbringung im offenen Vollzug verantwortet werden kann, positiv beeinflussen. Der offene Vollzug ermöglicht eine größere Freizügigkeit und bessere Besuchsmöglichkeiten als der geschlossene Vollzug.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, dass Sie nach der Aufnahme und aller notwendigen Formalitäten zum Freigang - unbeaufsichtigtes Verlassen der Anstalt zur Arbeit bei Ihrem bisherigen oder auch neuen Arbeitgeber, wobei die Arbeits- oder Ausbildungsstelle von der JVA aus in angemessener Zeit und bei täglicher Rückkehr erreichbar sein muss - zugelassen werden können. Für eine zeitnahe Bearbeitung kontaktieren Sie die JVA vor dem Strafantritt bezüglich weiterer Informationen und der für die Prüfung notwendigen Unterlagen. Um die Zeit der Eignungsprüfung zu überbrücken, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Urlaub oder Freistellung beantragen.
Mitzubringen sind:

  • die Ladung
  • Personalausweis o. Reisepass, sofern vorhanden Führerschein
  • Sozialversicherungsausweis
  • Nachweis über die Zugehörigkeit bei einer Krankenkasse
  • ggf. eine Bescheinigung über Leistungsbezug (JobCenter o. Sozialamt o. Rententräger)

Zusätzlich bei möglicher Weiterbeschäftigung während der Haft:

  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers/Ausbilders über die bisherige Beschäftigung und dessen Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung bzw. Fortsetzung der Ausbildung für die Dauer des Freiheitsentzuges, Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und Gehaltsnachweis
  • Zeugnisse und Ausbildungsnachweise
  • ggf. Nachweis über den Besitz eines KFZ (Zulassung, Haftpflichtversicherung)
  • Steuernummer (ID)

Verboten sind:

  • Waffen und Werkzeug
  • Fotoapparate und Videokameras
  • Schreibmaschinen und PC-Technik
  • Medikamente (sofern ärztlich verordnet – bitte Nachweise mitbringen!)
  • Alkohol und andere Rauschmittel

Nutzen Sie Ihre Chance, informieren Sie sich bitte rechtzeitig und beachten Sie diese Hinweise!