Aufnahmeverfahren
Situation eines Aufnahmegespräches
Foto: © JVA Stralsund
Situation eines Aufnahmegespräches
Foto: © JVA Stralsund
Jeder zu einer Strafhaft verurteilte Gefangene durchläuft am Beginn des Vollzuges ein landeseinheitliches Aufnahme- und Diagnoseverfahren (Konzept Integrale Straffälligenarbeit).
Nach der Zuführung des Gefangenen findet innerhalb kürzester Zeit ein Zugangsgespräch statt. Es ist sozusagen der erste Kontakt der Anstalt mit dem Gefangenen. In dem Gespräch erhält die Anstalt die erforderlichen Erstinformationen über die aktuelle Lebenssituation und möglicherweise akute Probleme des Gefangenen, um ggf. ohne Zeitverzug reagieren zu können.
Gleichzeitig wird dem Gefangenen die Hausordnung umfassend erläutert; er erhält sogleich eine Orientierung für die bevorstehende Haftzeit. Stand oder steht der Gefangene vor seiner Inhaftierung unter Bewährungs- bzw. Führungsaufsicht wird das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar M-V) über die Inhaftierung informiert und um eine Stellungnahme zum Verlauf der Bewährungs- bzw. Führungsaufsicht ihres Probanden gebeten.
Die Erkenntnisse des Bewährungshelfers fließen in das sich anschließende Diagnoseverfahren ein. Es umfasst alle Gespräche und Verfahren zur Erstellung der Lebens- und Delinquenzgeschichte, einschließlich ggf. spezieller Fragestellungen im Hinblick auf Gewalt, Sexualität und Sucht.
Während des Aufnahme- und Diagnoseverfahrens werden die Gefangenen in einer gesonderten Abteilung des geschlossenen Vollzuges mit speziell für diese Aufgabe geschultem Personal untergebracht.
Das Ergebnis des Diagnoseverfahrens mündet in einem individuellen Vollzugs- und Eingliederungsplan.