Seelsorge
"Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen" (Hebr 13,3)
Jeder Mensch hat das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Dieses Recht gilt auch im Gefängnis. Die Gefangenen dürfen mit einem Seelsorger sprechen, an Gottesdiensten oder anderen religiösen Veranstaltungen teilnehmen.
Anders als Freiheit, kommt die Kirche zu den Gefangenen. Unabhängig, ob konfessionell gebunden oder nicht, viele Gefangenen sind offen für religiöse Themen und Fragen, auch wenn sie zuvor noch keine Erfahrungen mit der Kirche gemacht haben.
Die Gefängnisseelsorge wird jeweils zur Hälfte vom Staat und von der Kirche finanziert. In der seelsorgerischen Arbeit unterliegen die Gespräche mit den Gefangenen der Schweigepflicht bzw. dem Beichtgeheimnis. Gefangene, Angehörige aber auch Mitarbeiter können sich vertrauensvoll an die Seelsorger wenden und finden dort ein offenes Ohr für ihre Probleme. Die Gefängnisseelsorger leisten persönlichen Beistand, begleiten Insassen bei Ausgängen, geben Unterstützung in sozialen Fragen und in der Entlassungsvorbereitung.
Unsere Gefängnisseelsorger