Zuständigkeit

Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten ist in der Vollstreckungsplanverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Daraus ergeben sich für die JVA Stralsund folgende Zuständigkeiten:

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  • In der JVA Stralsund sind männliche und weibliche Erwachsene inhaftiert.
  • Untersuchungshaft aus dem Einzugsbereich des Landgerichtsbezirkes Stralsund für männliche Erwachsene (ab dem 21. Lebensjahr) 
  • Ordnungs- Sicherungs- Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Einzugsbereich des Landgerichtsbezirkes Stralsund für männliche Erwachsene (ab dem 21. Lebensjahr)
  • Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug aus dem Einzugsbereich des Landgerichtsbezirkes Stralsund 
    • bis zu 2 Jahre für männliche Verurteilte (ab dem 21. Lebensjahr)*
  • Freiheitsstrafe im offenen Vollzug 
    • männliche Verurteilte aus dem Einzugsbereich des Landgerichtsbezirkes Stralsund 
    • weibliche Verurteilte für alle Landgerichtsbezirke 
    • Unterbringung von Müttern mit Kindern gem. § 14 Abs. 1 StVollzG M-V

 

*) Die Ladung von männlichen Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden und gegen die eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist, erfolgt für den Einzugsbereich des LG Stralsund in die Justizvollzugsanstalt Waldeck

Ebenso ist die Anstalt für den Vollzug von Strafarrest an Soldaten der Bundeswehr aus den genannten Gerichtsbezirken zuständig.

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