JVA-Shop
In den Eigenbetrieben von Justizvollzugsanstalten werden Produkte von Gefangenen unter fachkundiger Anleitung hergestellt, teilweise auch selbst entworfen und vermarktet. Daneben besteht auch für Unternehmen der freien Wirtschaft die Möglichkeit, in den Werkbetrieben Lohnarbeiten aller Art in Auftrag zu geben.
Im Eigenbetrieb Tischlerei der Anstalt wird eine vielfältige Palette an Produkten gefertigt, die große Resonanz bei unseren Kunden findet. Hinsichtlich Größe, Material und Dekor der Produkte stellen wir uns auf individuelle Kundenwünsche ein und unterbreiten gern entsprechend abgestimmte Kostenangebote.
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Produkten oder Produktionsmöglichkeiten? Dann treten Sie mit uns in Kontakt. Wir formieren Sie gern persönlich und ausführlich.
Hinweise
- Die Gewährleistungsansprüche bemessen sich für die hergestellten/vertriebenen Produkte nach § 438 I Nr. 3 BGB und betragen zwei Jahre.
- Wir bieten keinen Versand an. Die Erzeugnisse sind nur für Selbstabholer.
- Als Zahlungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen Barzahlung oder Banküberweisung an. Kartenzahlungen sind nicht möglich.