Häufig gestellte Fragen

Dürfen Gefangene in der JVA Bargeld besitzen?

Nein. Gefangene dürfen in der JVA kein Bargeld besitzen. Die Gelder der Gefangenen werden durch die Eigengeldstelle auf Hausgeld- und Eigengeldkonten geführt.

Das Übersenden von Bargeld als Briefeinlage ist unzulässig.

Hausgeld / Eigengeld - Worin besteht der Unterschied?

Hausgeld

Das Hausgeld wird anteilig (3/7) aus der nach dem Strafvollzugsgesetz M-V geregelten Vergütung für Beschäftigung gebildet. Für Gefangene, die über ein freies Beschäftigungsverhältnis, über eine Selbstbeschäftigung oder anderweitige regelmäßige Einkünfte verfügen, wird ein angemessenes Hausgeld festgesetzt. Die Gefangenen dürfen über das Hausgeld frei verfügen (z. B. beim Einkauf).

Eigengeld

Als Eigengeld werden die Geldbeträge bezeichnet, die der Gefangene bei Strafantritt in die Anstalt mitbringt. Dazu zählen auch Beträge, die die Gefangenen während der Haftzeit von außen erhalten bzw. die Anteile der Vergütung, die nicht als Hausgeld oder Haftkostenbeitrag in Anspruch genommen wurden. Die Gefangenen können über das Eigengeld verfügen, es sei denn, sie benötigen es für die Schuldenregulierung, die Erfüllung von Unterhaltspflichten, den Ausgleich von Tatfolgen oder zur Vorbereitung der Entlassung.

Kann ich für einen Gefangenen Bargeld einzahlen?

Einzahlungen für Gefangene sollen vorrangig per Überweisung vorgenommen werden. Bitte nutzen Sie hierfür die Bankverbindung der JVA Stralsund:

Empfänger: Landeszentralkasse M-V (LZK)
IBAN: DE26 1300 0000 0014 00 1518
BIC: MARKDEF1130
Verwendungszweck: 363 196 0000 351 + Name + Geburtsdatum des  Empfängers

Achten Sie bei der Überweisung auf korrekte Angaben! Nur so ist eine eindeutige Zuordnung und zügige Bearbeitung sichergestellt.

In Ausnahmefällen können Bargeldeinzahlungen nur während der Geschäftszeit in der Zahlstelle vorgenommen werden.

WochentagGeschäftszeit von/bis
Montag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Samstag ---
Sonntag ---

Außerhalb dieser Geschäftszeiten (am Wochenende oder an Feiertagen) sind keine Einzahlungen möglich. Ausgenommen hiervon sind Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen. Diese sind jederzeit möglich.

Der Gefangene erhält über jede Einzahlung einen Buchungsbeleg.

Können Gefangene Geldauszahlungen vornehmen?

Die Auszahlung von Geldern an Dritte erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Hierfür ist erforderlich, dass der Gefangene einen Antrag stellt. Auf dem Antrag sind die Bankverbindung, der Name des Empfängers, Postleitzahl und Wohnort des Empfängers sowie der Betrag zu benennen.

Der Gefangene erhält über jede Auszahlung einen Buchungsbeleg.

Kann ich Geld für bestimmte Zwecke einzahlen?

Zweckgebundene Einzahlungen sind nur für Maßnahmen der Eingliederung (bspw. Kosten der Gesundheitsfürsorge) und für Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen (bspw. Fahrkosten anlässlich von Lockerungen, Kauf von Briefmarken und Schreibmaterial, Telefonkosten) zulässig (§ 60 StVollzG M-V).

Die hierfür eingezahlten Gelder dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar. Einzahlungen für andere Zwecke sind aufgrund der speziellen gesetzlichen Regelung nicht möglich und können nicht als zweckgebundene Einzahlung (und somit mit Pfändungsschutz) anerkannt werden.

In Zweifelsfällen fragen Sie bitte vor der Einzahlung/Überweisung nach.

Kontakt

Eigengeld-/Zahlstelle
Kerstin Carius
Justizvollzugsanstalt Stralsund
Franzenshöhe 12
18439 Stralsund
Telefon: +49 (0) 3831 665-261
Telefax: +49 (0) 3831 665-215

Können Gefangene von ihrem Geld einkaufen?

Ja. Die Gefangenen können regelmäßig alle 14 Tage Nahrungs- und Genussmittel bargeldlos einkaufen. Der Einkauf wird über einen Dienstleister als Bestelleinkauf angeboten. Das Warenangebot ist sehr vielfältig und auf die Sicherheitsanforderungen der JVA Stralsund abgestimmt.

Artikel wie z. B. Alkohol, Parfüm oder bestimmte Gewürze sind nicht gestattet. Über den Einkauf können aber auch technische Geräte bestellt werden.

Rechtzeitig vor dem Einkauf erhält jeder Gefangene einen Kontoauszug und einen Bestellschein. Damit weiß der Gefangene, wie viel Geld er beim Einkauf ausgegeben kann und was er bestellen kann.

Der Einkauf erfolgt vom Hausgeld. Am Einkaufstag erhält jeder Gefangene seine bestellte Ware fertig gepackt ausgehändigt. 

 

Wie viel Geld darf ein Gefangener pro Monat ausgeben?

Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen im Monat in der Regel maximal 150,00 € beim Einkauf in der JVA ausgeben. Bei begründetem Bedarf kann dieser Regelsatz im Einzelfall auch angehoben werden.

Meine Frage ist nicht aufgeführt. Wer hilft mir weiter?

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an folgenden Ansprechpartner:

Eigengeld-/Zahlstelle
Kerstin Carius
Justizvollzugsanstalt Stralsund
Franzenshöhe 12
18439 Stralsund
Telefon: +49 (0) 3831 665-261
Telefax: +49 (0) 3831 665-215

Wie kann ich einen Besuch via Skype wahrnehmen?

Die JVA Stralsund bietet Straf- und Untersuchungsgefangenen zur Förderung von sozialen Kontakten die Möglichkeit von „Besuchen“ (über einen Bildschirm/Kamera) unter Verwendung des Programmes SkypeTM an.

Technische Voraussetzungen auf Besucher-Seite:

  • Internetanschluss,
  • ein Gerät (PC, Tablet, Mobiltelefon) mit installierter SkypeTM-Software
  • ein eingerichtetes SkypeTM-Nutzerkonto.

Besuchsdauer und -tage:

Prüfung und Zulassung:

  • auf Antrag des Gefangenen 
  • Einverständniserklärung des "Besuchers" zum SkypeTM-Besuchs (Aushändigung durch die Besuchsabteilung)

Terminvergabe:

  • erfolgt durch die Besuchsabteilung (telefonisch, per Mail oder per Post)
  • "Besucher" muss zum Termin online sein

Gut zu wissen: Der Besuch via SkypeTM kann als Ersatz oder zusätzlich zu Besuchen vor Ort in Anspruch (neu)genommen werden.

Ein Videobesuch ist die Möglichkeit euren Partner, Sohn, Freund oder Papa bequem in euren Alltag zu integrieren, ohne Warte- und lange Fahrzeiten.

Wie melde ich einen Besuch in der JVA Stralsund an?

Besuche können nur mit Zustimmung des Gefangenen und nach vorheriger Terminabsprache mit der Besuchsabteilung stattfinden (Tel. 03831/665-351).

Gibt es feste Besuchszeiten?

Ja, es gibt feste Besuchszeiten:

Wochentag Uhrzeit Bemerkungen
Montag ---  
Dienstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
12.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Untersuchungshaft
Strafgefangene
Mittwoch  08.30 Uhr bis 15:45 Uhr Untersuchungshaft (§ 119 StPO)
1. Donnerstag d. M. 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr
12.30 Uhr bis 15.30 Uhr 
Familienbesuch
Donnerstag 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Strafgefangene
  12.30 Uhr bis 13.30 Uhr
14.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Untersuchungshaft
Freitag 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Untersuchungshaft
Strafgefangene
Strafgefangene
1. Samstag d. M. 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Strafgefangene
Untersuchungshaft
Strafgefangene
3. Samstag d. M. 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr Familienbesuch
Sonntag ---  

Besuche von Verteidigern sowie von Rechtsanwälten und Notaren sind von dieser Regelung ausgenommen. 

An allen Besuchstagen (Dienstag bis Samstag) können ebenfalls Termine für Skype-Besuche vereinbart werden. 

Wie oft darf der Gefangene Besuch erhalten?


Für alle Gefangenen (unabhängig ob Straf- und Untersuchungshaftgefangene) beträgt die Gesamtdauer mindestens zwei Stunden im Monat. Für Kinder unter 14 Jahren besteht ein weiteres Besuchsrecht von bis zu zwei Stunden monatlich. 

Im Rahmen der durch die Anstalt geregelten Besuchszeiten kann ein einzelner Besuch bis zur Dauer von vier Stunden gewährt werden.

Darüber hinaus wird, um die familiären Bindungen und ein stabiles soziales Umfeld aufrechtzuerhalten, den Gefangenen die Möglichkeit des Familienbesuches angeboten. Der Familienbesuch findet außerhalb der regelmäßigen Besuchszeiten statt. Die Dauer beträgt bis zu 3 Stunden.

Nutzen Sie gern auch die Möglichkeit Besuch via SkypeTM durchzuführen. 

Wie viele Personen dürfen zum Besuch kommen?

Zu einem Besuchstermin können maximal drei Besucher*innen (einschließlich Kinder) gleichzeitig ihren Angehörigen in der JVA Stralsund besuchen. 

Kinder unter 14 Jahre müssen in Begleitung eines Elternteiles oder eines bevollmächtigten Erwachsenen sein.

 

Werde ich vor dem Besuch kontrolliert?

Ja, beim Einlass werden Sie einer Personen- und Sicherheitskontrolle unterzogen.

Wird der Besuch überwacht?

Ja, alle Besuche werden optisch überwacht, soweit der Richter oder Staatsanwalt nichts anderes bestimmt.

Die Möglichkeit des unbeaufsichtigten Besuches von (Ehe-)Partnern besteht nicht.

Was muss und was darf ich zum Besuch meines Angehörigen mitbringen?

Sie müssen unbedingt ein gültiges Ausweispapier im Original (Bundespersonalausweis, Reisepass o. ä.) sowie die von der JVA oder dem zuständigen Haftrichter bzw. Staatsanwalt ausgestellte Besuchserlaubnis mitbringen. Ohne diese Dokumente werden Sie nicht zum Besuch zugelassen.

Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Elternteiles oder eines bevollmächtigten Erwachsenen zum Besuch in der Anstalt zugelassen werden.

Kinder über 14 Jahre müssen ein eigenes gültiges Ausweisdokument vorlegen. 

Für die Nutzung des Automatenangebotes (Getränke, Tabak und Snacks) im Besuchsbereich dürfen Sie maximal 25,00 € in Hartgeld mitbringen. Diese Waren werden dem Gefangenen nach dem Besuch durch die Mitarbeiter der JVA übergeben.

Der Verzehr von Getränken/Snacks während der Besuchszeit ist gestattet. 

Die Übergabe anderer Gegenstände ist ohne Genehmigung nicht gestattet.

Was darf ich nicht mitbringen?

Sie dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel zum Besuch mitbringen.
Das Mitbringen von Alkohol und Drogen ist nicht erlaubt. Mobiltelefone sind nicht zugelassen.

In den Besuchsraum dürfen Sie nur Münzen für den Getränkeautomaten mitnehmen.

Ihre Jacke und Taschen müssen im Schließfach zuvor eingeschlossen werden. Ihr Mobiltelefon lassen Sie bitte im Auto oder schließen es ebenfalls im Schließfach ein. Die Schließfächer befinden sich im Warteraum.

Wenn Sie etwas übergeben oder annehmen möchten, fragen Sie bitte vorher die Besuchsbeamten.

Bitte halten Sie sich an diese Regeln. Bei Verstößen prüft die Anstalt ein Hausverbot.

Darf ich ein Paket zum Besuch mitbringen?

Mitgebrachte Elektrogeräte, Wäschepakete und andere Gegenstände werden nur angenommen, soweit ein genehmigter Antrag des Gefangenen vorliegt. Bitte melden Sie dies vor dem Besuch an der Pforte an.

Bitte beachten Sie bei der Vorbereitung, dass alle genehmigten Gegenstände nur in einem geschlossenen Karton unter Angabe des Empfängers angenommen werden. Wäschepakete sind als solche zu kennzeichnen. 

Das Einbringen von Nahrungs- und Genussmitteln ist untersagt!

Was mache ich, wenn ich einen Besuchstermin nicht wahrnehmen kann?

Können Sie aufgrund Krankheit oder anderer Gründe den vereinbarten Besuchstermin nicht wahrnehmen, so melden Sie sich bitte unverzüglich bei den Mitarbeitern der Besuchsabteilung unter der Tel. 03831/665-351 ab.

Nur so ist es möglich, dass der freiwerdende Termin zeitnah an andere Angehörige vergeben werden kann!

Was passiert, wenn ich mich zum Besuchstermin verspäte?

Wenn Sie sich verspäten, könnte der Besuch ausfallen.

Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich ca. 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Besucherpforte der JVA Stralsund melden.

Aus organisatorischen Gründen können wir keine Verlängerung des Besuches oder eine Nachholung gewähren. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

 

Meine Frage ist nicht aufgeführt. Wer hilft mir weiter?

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an folgenden Ansprechpartner:

Justizvollzugsanstalt Stralsund
Besuchsabteilung
Franzenshöhe 12
18439 Stralsund
Telefon: +49 (0) 3831 665-351
Telefax: +49 (0) 3831 665-215

Dieser Bereich wird zur Zeit überarbeitet.

Haben Sie Fragen zum Haftalltag, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Kontakt

Hausanschrift
Justizvollzugsanstalt Stralsund
Franzenshöhe 12
18439 Stralsund
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
Telefon: +49 (0) 3831 665-0
Telefax: +49 (0) 3831 665-215

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