Abteilungen

In der offenen Abteilung sichert ein Team von 15 Mitarbeitern die Ausgestaltung des Vollzuges mit einem deutlich stärkeren Bezug zum Leben außerhalb der JVA, als dies im geschlossenen Vollzug der Fall ist.

Hier sind bis zu 100 Gefangene untergebracht, die den besonderen Anforderungen in dieser Abteilung genügen müssen. Bei jedem Einzelnen der hier untergebrachten Gefangenen ist vor seiner Zuweisung gründlich geprüft worden, dass er sich dem Vollzug der Strafe nicht entziehen wird (keine Fluchtgefahr) und die Möglichkeiten des offenen Vollzuges nicht zur Begehung von Straftaten missbrauchen wird (keine Rückfallgefahr).

Ein wesentliches Merkmal des offenen Vollzuges ist eine progressive schrittweise Erprobung des Gefangenen in Lockerungen mit zunehmend größeren Freiheitsgraden und damit stärkerer Eingliederung in die gesellschaftliche Umwelt, wodurch gerade in der Phase der Entlassungsvorbereitung die Resozialisierung gefördert wird. Insbesondere sind Maßnahmen des Freigangs ein wesentliches Element bei der Ausgestaltung des Vollzuges. Hierbei bewähren sich die Gefangenen in regelmäßigen Beschäftigungen, in festen Arbeitsverhältnissen, in Berufsausbildungen oder beruflichen Weiterbildungen außerhalb der Anstalt ohne Beaufsichtigung.

Durch die zielgerichtete Gewährung von Ausgängen wird den Gefangenen auch Gelegenheit gegeben, die sozialen Kontakte mit den Angehörigen zu stärken und positiven Freizeitaktivitäten außerhalb der Anstalt nachzugehen (z.B. als Mitglied in einem Sportverein u.ä.).

Gefangene, die sich in dieser Vollzugsform nicht bewähren, können in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt werden.

Die Vollzugsabteilung der Strafhaft befindet sich im Haupthaus der JVA. Mit einem multiprofessionellen Team von ca. 30 Mitarbeitern werden hier bis ca. 160 Strafgefangene betreut und versorgt.

Die Abteilung gliedert sich in 6 getrennte Haftbereiche. Dazu gehören auch der Sicherungsbereich und ein Bereich für die Entlassungsvorbereitung von Strafgefangenen, die nicht für den offenen Vollzug geeignet sind.

Jeder zu einer Strafhaft verurteilte Gefangene durchläuft am Beginn des Vollzuges ein landeseinheitliches Aufnahme- und Diagnoseverfahren. Nach der Zuführung des Gefangenen findet ein Zugangsgespräch statt, in dem die Anstalt die erforderlichen Erstinformationen über die aktuelle Lebenssituation und möglicherweise akute Probleme des Gefangenen erhält.

Im anschließenden Diagnoseverfahren werden u.a. Erkenntnisse zur Persönlichkeit, den Lebensverhältnissen sowie den Ursachen und Umständen der Straftat gesammelt. Dabei werden ggf. auch Erkenntnisse der Bewährungshilfe sowie der Führungsaufsichtsstelle einbezogen. Die im Ergebnis des Diagnoseverfahrens für erforderlich erachteten Behandlungs­maßnahmen werden individuell und abgestimmt auf die Haftdauer für den Gefangenen in einem Vollzugs- und Eingliederungsplan festgelegt.

Zum Behandlungsangebot in der JVA Waldeck gehören u.a.

  • Maßnahmen zur Behandlung von Suchtmittelabhängigkeit und-missbrauch
  • Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
  • Arbeitstherapeutische Maßnahmen
  • Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
  • Schuldnerberatung und Schuldenregulierung

Daneben stehen den Gefangenen auch verschiedene Freizeitangebote in der JVA Waldeck zu Verfügung:

  • Aufschluss (Möglichkeit zum gegenseitigen Besuch, zum gemeinsamen Kochen sowie für Gespräche bis spätestens zum Einschluss)
  • Freizeitgruppen (z.B. Zeichenkurs, Töpferkurs, Kochgruppe, Musikgruppe, Schreibkurs)
  • Sport (u.a. Fußball, Tischtennis, Volleyball, Fitness, Laufgruppe)
  • Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte etc.)
  • Gefangenenbücherei
  • Schul- und Sprachkurse

Die Unterbringung der Strafgefangenen erfolgt grundsätzlich in Einzelhafträumen. Die Einzelunterbringung dient dem Schutz der Privat- und Intimsphäre und dem Schutz vor wechselseitigen Übergriffen. Jeder Haftraum ist mit einem abgetrennten WC-Teil und einem Waschplatz mit Warmwasser ausgestattet. Des Weiteren stehen den Gefangenen Gemeinschaftsräume für die Freizeitgestaltung sowie Wasch- und Duschräume zur Verfügung.

 

Die Vollzugsabteilung der Untersuchungshaft befindet sich im Haupthaus der JVA. Hier werden durchschnittlich 50 Untersuchungsgefangene untergebracht und von einem Team mit ca. 20 Mitarbeitern versorgt und betreut. Die Abteilung arbeitet sehr eng mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen, um die sichere Durchführung der laufenden Verfahren zu gewährleisten.

Daneben werden im Aufnahmebereich alle in der JVA eintreffenden Gefangenen empfangen und entsprechend der vorgegebenen Standards untersucht, versorgt und in die JVA eingewiesen.

Aufgrund der relativ kurzen Verweildauer der Gefangenen in diesem Bereich verändert sich die Belegung auf der Abteilung häufig und teilweise sehr schnell. Hier sind eingespielte Abläufe und ausgeprägtes Organisationsvermögen gefragt, um die sich täglich ändernde Situation zu beherrschen.

Die Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft ist im Untersuchungshaftvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Die Sozialtherapeutische Abteilung (SothA) der JVA Waldeck ist zuständig für alle männlichen Gefangenen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, bei denen eine entsprechende Behandlungsmaßnahme indiziert ist.

Sozialtherapie dient gemäß § 17 Abs. 1 StVollzG M-V der Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit der Gefangenen. Auf der Grundlage einer therapeutischen Gemeinschaft bedient sie sich insbesondere psychotherapeutischer, sozialpädagogischer und arbeitstherapeutischer Methoden, die in umfassenden Behandlungsprogrammen und einer am Einzelfall orientierten Behandlungsplanung verbunden werden. Personen aus dem Lebensumfeld der Gefangenen außerhalb des Vollzugs können in die Behandlung einbezogen werden.

Die Unterbringung in der separaten Abteilung erfolgt in 4 Wohngruppen mit jeweils 12 Haftplätzen, wobei keine Trennung zwischen verschiedenen Straftaten vorgenommen wird. Für eine Wohngruppe sind jeweils ein/e Psychologe/in und ein/e Wohngruppenleiter/in zuständig. Weiterhin besteht ein Betreuungsbeamtensystem, in dessen Rahmen dem Gefangenen ein Bediensteter des Allgemeinen Vollzugsdienstes als unmittelbarer Ansprechpartner zur Seite gestellt wird.

Die in der SothA untergebrachten Gefangenen unterliegen den gleichen Rechten und Pflichten gemäß des Strafvollzugsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wie die Gefangenen im geschlossenen Vollzug.

Häufig gestellte Fragen

FAQ1.jpg (Interner Link: weitere Informationen)

Interessantes und Wissenswertes

weitere Informationen

Ehrenamt

holz2c.jpg (Interner Link: weitere Informationen)

Ehrenamt in der JVA Waldeck

weitere Informationen

Informationen für Besucher

zaun_info_web.jpg (Interner Link: weitere Informationen)

Ausführliche Informationen für Besucher und Angehörige

weitere Informationen

Justizministerium M-V

justizministerium.jpg (Externer Link: mehr erfahren)

Zur Seite des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern

mehr erfahren