Zuständigkeiten

 

Die JVA Waldeck ist als eine von 4 Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig für den Vollzug von:

 

- Freiheitsstrafen bis 4 Jahren an erwachsenen Männern im geschlossenen Vollzug aus dem Landgerichtsbezirk Rostock und dem Amtsgerichtsbezirk Wismar,

- Freiheitsstrafen, Reststrafen und Ersatzfreiheitsstrafen an erwachsenen Männern im offenen Vollzug aus den LG-Bezirken Schwerin und Rostock

- Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern in der sozialtherapeutischen Abteilung aus dem gesamten Land M-V,  

- Untersuchungshaft für alle männlichen Untersuchungsgefangenen aus dem Landgerichtsbezirk Rostock und dem Amtsgerichtsbezirk Wismar, die zur Tatzeit das 21. Lebensjahr vollendet hatten.

Häufig gestellte Fragen

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Ehrenamt

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Ehrenamt in der JVA Waldeck

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Informationen für Besucher

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Justizministerium M-V

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