Informationen für Selbststeller
Sie haben eine Ladung zum Strafantritt in die JVA Waldeck erhalten. Nehmen Sie diese unbedingt ernst! Stellen Sie sich pünktlich, nüchtern und ohne Einfluss von Betäubungsmitteln an der Pforte der JVA! Bitte beachten Sie das der Ladung beigefügte Merkblatt.
In Justizvollzugsanstalten dürfen nur Dinge eingebracht werden, die während der Inhaftierung und für die Entlassung benötigt werden. Was Sie im Detail mitbringen dürfen, entnehmen Sie bitte der Liste der genehmigungsfähigen Gegenstände. Es ist notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Strafantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer übrigen Habe treffen.
In der JVA werden sie verpflegt und Sie erhalten Anstaltskleidung. Der Besitz und Konsum von Alkohol und Drogen sind streng verboten.
Versuchen Sie nach Möglichkeit, Ihre behördlichen Angelegenheiten (z.B. Abmeldung beim Jobcenter, Antrag auf Mietübernahme beim Sozialamt) bereits im Vorfeld zu klären. Fehlende Unterlagen, wie beispielsweise die Haftbescheinigung, können anschließend nachgereicht werden.
Bitte bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen mit:
die Ladung zum Strafantritt
Personalausweis oder Reisepass, sofern vorhanden auch den Führerschein
Sozialversicherungsausweis
Elektronische Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse
Offener Vollzug
Für die Unterbringung im Offenen Vollzug müssen Gefangene besondere Anforderungen erfüllen. Die Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht entziehen und die Freiheiten des Offenen Vollzuges nicht zur Begehung von Straftaten missbrauchen.
Ob Inhaftierte für die Unterbringung im Offenen Vollzug geeignet sind, wird durch eine Prüfung im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung durch die JVA festgestellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, dass Gefangenen nach der Verlegung in den Offenen Vollzug Freigang gewährt wird. Dies bedeutet, dass sie außerhalb des Vollzuges ohne Beaufsichtigung einer Arbeitstätigkeit nachgehen können. Wenn diese Möglichkeit auf Sie zutrifft, bringen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über die bisherige Beschäftigung und die Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung während der Zeit des Strafvollzuges mit.
Nutzen Sie Ihre Chance und beachten Sie die vorliegenden Hinweise!
Durch den freiwilligen und fristgerechten Strafantritt können Sie Ihre Situation und die Ihrer Angehörigen erheblich erleichtern.