Forensische Ambulanz
Forensische Nachsorge ist eine ambulante Maßnahme zur Reduzierung des Rückfallrisikos von entlassenen Strafgefangenen. Die Aufgabe einer Forensischen Ambulanz ist es zum einen, durch geeignete therapeutische Interventionen den Straftäter davor zu bewahren, in alte deliktspezifische Verhaltensmuster zurückzufallen und erneut straffällig zu werden; zum anderen aber auch, riskante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.
In Fällen der Führungsaufsicht kann dem entlassenen Täter per richterlicher Weisung die Forensische Ambulanz zur Seite gestellt werden. Dies ist einerseits in Form einer "Vorstellungsweisung" gemäß § 68b Abs. 1 Ziffer 11 StGB oder aber in Form einer "Therapieweisung" gemäß § 68b Abs. 2 StGB möglich.
Durch die Forensische Ambulanz wird also gewährleistet, dass potenziell gefährliche Straftäter, bei denen ein psychologischer Handlungsbedarf auch nach ihrer Entlassung aus der Haft fortbesteht, regelmäßig durch Fachleute eingeschätzt und behandelt werden können. Das allgemeine (psycho-)therapeutische Versorgungsnetz wird diesem Bedarf nicht hinreichend gerecht: Zum einen fehlt das notwendige Fachwissen (insbesondere kriminologisches und kriminalprognostisches Wissen sowie spezielle Techniken zur Straftätertherapie); oft fehlt es aber auch an der Bereitschaft, entlassene Straftäter aufzunehmen oder zu behandeln.
In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit fünf Psychologen/innen in der Forensischen Ambulanz tätig. Sie haben ihren Dienstsitz in Rostock, Güstrow, Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin. Organisatorisch sind sie mit der Führungsaufsichtsstelle in einer gemeinsamen Abteilung gegliedert. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, Gespräche mit dem Zweck einer Risikoeinschätzung und/oder -bearbeitung zu führen, was auch in den im Land verteilten Dienststellen der Sozialen Dienste der Justiz erfolgt.