Chronik

ZEITTAFEL

 

  • 1712  Totalbrand des Residenzschlosses von Herzog Adolf Friedrich III. in Strelitz. Es war umgeben von Wassergräben, Sumpf und Wald. Eine Feuersbrunst legte es in der Nacht vom 24. zum 25. Oktober in Schutt und Asche. Etwa bis 1716 wurden Anstrengungen für einen Wiederaufbau unternommen, der aus verschiedenen Gründen dann doch nicht zustande kam.  
  • 1798  Herzog Carl verfügt per "Landes - Verordnung" den Bau eines Landarbeitshauses in Strelitz; auf dem Zinow'schen Felde werden Feldsteine für den Gefängnisbau ausgegraben und gesprengt. Die furchtbaren Folgen des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) hatten ihn dazu gezwungen. Die Zahl der "Armen, Bettler, Spitzbuben und des unverbesserlichen arbeitsscheuen Gesindels" war im benachbarten Preußen derartig stark angestiegen, dass dort als Gegenmaßnahme Arbeits- und Zuchthäuser errichtet wurden. Die Bettler und Vagabunden fürchteten sie und wanderten aus. Sie zogen in andere Länder und erreichten vor allem Mecklenburg-Strelitz.  
  • 1805  war das neue Gefängnis endlich fertig und Herzog Carl widmete es durch eine "Landes-Constitution" unter dem Namen "Land- ,Arbeits- auch Zucht- und Irrenhaus" seinem öffentlichen gemeinnützigen Zweck. Damit war es nicht nur eine Strafanstalt für Männer und Frauen, sondern auch ein Verwahrort für psychisch Kranke.Schon bald galten die Zustände als katastrophal. Wegen der gemeinsamen Unterbringung von "Wahnsinnigen" und Verbrechern gab es zahlreiche Beschwerden.
  • 1863  Großherzog Friedrich Wilhelm plant Trennung Irrenhaus vom Zuchthaus, das Vorhaben wird nicht verwirklicht.
  • 1902  Räumliche Trennung von psychisch Kranken und Verbrechern. Die psychisch Kranken erhielten in Domjüch eine eigene Anstalt. Die Strafanstalt fungierte weiter als Landarbeits- und Landarmenhaus sowie Zuchthaus und Gefängnis-Station.Am 31. Dezember 1902 betrug die Anzahl der Insassen laut "Großherzoglich Mecklenburg- Strelitzschem Staats-Kalender für 1903" insgesamt 36 Personen, 32 männliche und vier weibliche. Entsprechend der Zeitverhältnisse stieg oder sank ihre Zahl.
  • 1926 geriet die Strafanstalt zum ersten Mal über die Landesgrenzen hinaus in die Schlagzeilen. Am 15. Februar 1926 wurde auf dem Gefängnishof der Landarbeiter Josef Jakubowski aus Palingen bei Schönberg hingerichtet. Damit hatte Mecklenburg- Strelitz die erste Hinrichtung im eigenen Land. Das vollstreckte Todesurteil erwies sich bald als Justizirrtum.
  • 1931 Eingemeindung der bis dahin selbstständigen Stadt Strelitz nach Neustrelitz als Stadtteil Strelitz- Alt  
  • 1934 erfolgte der Zusammenschluss von Mecklenburg- Strelitz mit Mecklenburg-Schwerin zum Gau Mecklenburg-Lübeck. Das hatte Auswirkungen auf die administrative Verwaltung der Strafanstalt. Sie erhielt den Namen "Landesanstalt Neustrelitz- Strelitz" und war fortan eine Zweiganstalt des Landesfürsorgehauses Güstrow.
  • 1938  Am 2. September 1938 bekam sie den Straßennamen "Friedrich-Hildebrandt- Straße" und die Hausnummer ,,2a" beigelegt. Dadurch sollte bei der Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen die Anstalt als solche nicht gleich erkennbar sein.Als im November 1938 in Strelitz-Alt die Synagoge brannte und die Verfolgung der jüdischen Einwohner ihren Lauf nahm, wurden die meisten von ihnen in sogenannte Schutzhaft
    genommen und in dieses Gefängnis gesteckt. Vor dem Zweiten Weltkrieg beginnen Umbauarbeiten: I. Obergeschoss wird Station für "männliche asoziale Lungenkranke"; 2. Obergeschoss Unterbringung von "unzurechnungsfähigen bzw. beschränkt zurechnungsfähigen Rechtsbrechern"; das große Haus wird als Abt. III, Abt. Heil- und Pflegeanstalt, bezeichnet.  
  • 1944 Der katholische Pfarrer Dr. Dr. Bernhard Schwentner aus Neustrelitz hat  als Gefangener ein halbes Jahr in diesem Gefängnis zugebracht, bevor er in Brandenburg-Görden an der Havel am 30. Oktober 1944 unschuldig hingerichtet worden ist. September bis November Inhaftierung von Hans Fallada in der Abt. III; schreibt den Roman "Der Trinker" Ein Teil der Gefangenen wurde zu seiner Zeit mit Bürstenherstellung und Mattenflechten beschäftigt. Andere wurden in die Lufthauptmunitionsfabrik (Muna) nach Fürstensee zur Arbeit geführt. Einige nutzten die Gelegenheit zur Flucht.   
  • 1945 Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nahm der russische Geheimdienst NKWD die Haftanstalt in Beschlag und führte sie als Straflager "Gefängnis Nr. 5". Viele Frauen und Männer überlebten ihre Inhaftierung nicht.
  • 1947  Die Deutschen übernahmen die Strafanstalt offiziell wieder am 7. August 1947. Die Gebäude waren in fast unbrauchbarem Zustand.
  • 1948 Im Januar saßen 140 Strafgefangene ein. Eine Kommission besichtigte die gesamte Anstalt und stellte fest, dass alle Häuser dringend renovierungsbedürftig sind. Die Landesbauverwaltung erteilte der Strafanstalt die Erlaubnis, aus der Neustrelitzer Schlossruine Rundeisen und Radiatoren zu erwerben.Im Juni betrug die Zahl der Gefangenen bereits 400. Es folgten notwendige Dachinstandsetzungs- und Außenputzarbeiten an verschiedenen Gebäuden. Im Zuge der Enttrümmerung von Strelitz- Alt wurde der Schlossgraben zugeschüttet.
  • 1959 Gedenkstein für Josef Jakubowski

  • 1999 Grundsteinlegung      für neue Justizvollzugsanstalt an der Wesenberger Chaussee  
  • 2000 Gedenkstein für Insassen des NKWD-Lagers
  • 2001 Leerzug des gesamten Komplexes an der Wilhelm Stolte Straße, Suche nach einem Käufer und Einzug in die neue Jugendanstalt an der Wesenberger Chaussee
  • 2002 Integration des Tierpflegeprojektes auf dem Gelände der Jugendanstalt Neustrelitz. Kaninchen der Rasse "Helle Großsilber" finden Platz in einem großen Hasenstall. Es wird die Jugendzuchtgruppe JA Neustrelitz gegründet. Die Tiere werden von Insassen zu Ausstellungen begleitet.

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Europameister 2o15

Europameister 2015: Jugendzuchtgruppe der JA Neustrelitz

Europameister 2015: Jugendzuchtgruppe der JA Neustrelitz

  • 2006 Bei den Europameisterschaften der Kaninchenzüchter in Leipzig erreicht die Jugendzuchtgruppe den Titel Europameister mit den gezüchteten und gepflegten "Hellen Großsilber".
  • 2007 In der Jugendanstalt wird ein Feuerlöschzug gegründet und mit der Ausbildung zum Feuerwehrtruppmann für die freiwillige Feuerwehr begonnen. Regelmäßige Wettkämpfe und Vergleiche mit anderen Jugendlöschzügen (z.B. Löschangriff) finden statt.

  • 2008 Das neue Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern tritt in Kraft. Am o1.o1.2oo8 werden erstmals zu Jugendstrafe verurteilte junge Frauen in der Jugendanstalt Neustrelitz auf einem extra eingerichteten Bereich aus der jVA Bützow übernommen und zunehmend direkt aufgenommen.
  • 2008 In der Jugendanstalt Neustrelitz wird die Mutter Kind Station eröffnet. Zwei junge Frauen können mit bis zu jeweils zwei Kindern bis drei Jahren betreut werden. Das Projekt wird durch eine Trägergemeinschaft der AWO Mecklenburg Strelitz und dem DRK getragen. Jeder jungen Mutter mit ihrem Kind steht eine Erzieherin / Sozialarbeiterin zur Seite.
  • 2007 startet die Fußballauswahlmannschaft der Jugendanstalt erstmals in der Kreisklasse Ost und wird 2oo8 nach der ersten Saison Kreismeister. Die  Mannschaft spielt nur in der Jugendanstalt (ständiges Heimrecht) und wird von zwei Mitarbeitern der JA trainiert.
  • 2009   Eröffnung der sozialtherapeutischen Abteilung: Aus dem therapeutisch orientierten Hafthaus wird die      sozialtherapeutische Abteilung mit 24 Plätzen, 2 Psycholog_Innen und zwei Sozialarbeiter_Innen. 

  • 2009 Teilabriss der alten Anstalt
  • 2009 Erste Weinlese am hauseigenen Weinberg und Kelterung an der Hochschule Neubrandenburg im Fachbereich Lebensmitteltechnologie. Es entsteht ein halbtrockener Regent: Strelitzer Hügeltröpfchen
  • 2009 Eröffnung des Jugendarrest  mit 14 Plätzen in Neustrelitz als zweiter Jugendarrest neben Wismar. Dazu wurde baulich eine Seite des offenen Vollzuges räumlich getrennt. 2o12  Eröffnung einer spezialisierten Entlassungsvorbereitungsstation für junge Inhaftierte mit besonderen Schwierigkeiten
  • 2013 Endgültige Schließung des Jugendarrest in Wismar. Neustrelitz übernimmt damit alle Jugendarrestanten      - auch junge Frauen. 
  • 2013 Eröffnung einer eigenen Suchtherapie-Station. 
  • 2018 Umwidmung der Jugendanstalt in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) und Aufnahme erwachsener Strafgefangener bis zu einem Alter von 3o Jahren.